Erstattung Umsatzsteuer

  

Erstattung Umsatzsteuer - Nachträgliche Ausfuhr

Nachträgliche Erstattung Umsatzsteuer - Ausfuhr/Export durch Käufer


Die Ausfuhr muss innerhalb von 3 Monaten nach Rechnungsdatum erfolgt sein.

Bitte laden Sie eine Kopie der vom deutschen Zoll abgestempelten Rechnung oder eine Kopie der vom deutschen Zoll ausgefüllten und abgestempelten Ausfuhrbescheinigung hoch.

Die Originalbelege sind bis zur Erstattung der Umsatzsteuer aufzubewahren, da diese im Bedarfsfall zur weiteren Bearbeitung angefordert und vorgelegt werden müssen.

Für die Bearbeitung und Auszahlung wird eine Gebühr in Höhe von 10% des Erstattungsbetrages, mindestens jedoch 5,-€  erhoben.

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